Auf dem Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen. Die Ausstellung ist für jede Person mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Die Ausstellung erfolgt sowohl für private Zwecke als auch zur Vorlage bei entsprechenden Behörden.
Wenn Sie ein Führungszeugnis online beantragen, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder des Reisepasses notwendig.
Bürger, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, obdachlos, in Notunterkünften oder bei Freunden untergebracht sind, beantragen Ihr Führungszeugnis direkt beim Meldeamt des Bezirkes, indem sie sich normalerweise befinden. Bei Personen, die noch nicht volljährig sind, können die Erziehungsberechtigten problemlos das Führungszeugnis online bestellen. Allerdings muss hierzu der Behörde eine Vertretungsvollmacht vorgelegt werden.
Zur Online Bestellung benötigt der Antragsteller idealerweise einen E-Personalausweis sowie den persönlichen e-elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Eine entsprechender Pin, der aus 6 Zeichen besteht. Das Smartphone benötigt die technische Ausstattung damit sich der Antragsteller entsprechend ausweisen kann. Die geeignete Software, die eine sichere Verbindung garantiert. Häufig kommt hierbei die E-Ausweisapp zum Einsatz. Um sämtliche Dokumente vollständig hochzuladen wird ein digitales Scannergerät notwendig. Eine professionelle Kamerafunktion auf dem Smartphone kann hierzu auch verwendet werden.
Nachdem Sie den kompletten Antrag sorgfältig und vollständig ausgefüllt haben, dauert es ca. 1–2 Wochen bis Ihnen das Führungszeugnis zugestellt wird. Die Bearbeitungszeit hängt immer von dem Gesamtaufkommen der angeforderten Anträge ab.
Die Übermittlung eines Europäischen Führungszeugnisses kann mitunter um einiges länger dauern. Ein Europäisches Führungszeugnis kann ebenso als Privatdokument oder als Führungszeugnis bei einer entsprechenden Behörde verwendet werden. Das Europäische Recht verfügt derzeit über keine entsprechenden gesetzlichen Regeln.